Stationäre Pflege
Stationäre Pflege
Ganzheitliche und aktivierende Pflege

Das Leben und die Bedürfnisse eines Menschen wandeln sich mit zunehmendem Alter. In vielen Bereichen ergeben sich Veränderungen, die Hilfe und Unterstützung erfordern. Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe und zeigen Wege auf, auch mit Einschränkungen gut zu leben.
Vollstationäre Pflege ist für Menschen gedacht, die nicht mehr allein zuhause leben können und dauerhafte Unterstützung in einem Pflegeheim benötigen. Bei uns erhalten sie deshalb ein umfassendes und ganzheitliches Angebot aus Pflege, Zuhause, Versorgung sowie Betreuung, Aktivierung, Gemeinschaft und vielfältigen Freizeitangeboten.
Die Pflege setzt sich aus Grund- und Behandlungspflege zusammen. Dazu zählen unter anderem Körperpflege, das An- und Ausziehen sowie die Unterstützung der Pflegebedürftigen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.
Die Behandlungspflege dagegen darf ausschließlich von examinierten Pflegekräften vorgenommen werden. Denn zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise Wundversorgung, Katheter-Wechsel und die Überwachung von Beatmungsgeräten.
Unsere Pflege und Betreuung im GFO Zentrum Wohnen & Pflege St. Elisabeth orientiert sich an wissenschaftlichen und fachlichen Kriterien sowie am LEITBILD, das die Mitarbeitenden gemeinsam entwickelt haben.
Sicherheit und Geborgenheit

Unser Ziel ist es, unsere Bewohner:innen optimal zu unterstützen, um ihre Fähigkeiten so lange wie möglich zu erhalten. Das bietet Sicherheit und Geborgenheit. Wir gehen mit Respekt und Würde auf die Lebensgewohnheiten unserer Bewohner:innen ein und praktizieren eine ganzheitliche und aktivierende Pflege.
In unserem GFO Zentrum Wohnen & Pflege St. Elisabeth werden körperlich pflegebedürftige und gerontopsychiatrisch veränderte Bewohner:innen immer wieder auch gemeinsam betreut. So weit wie möglich, geben wir aber einer getrennten Pflege und Förderung der gerontopsychiatrischen Bewohner den Vorzug, ohne dabei die Bedürfnisse der anderen Mitbewohner:innen zu vernachlässigen.
Die eigentliche Grundpflege (Aufstehen, Morgentoilette, Ankleiden, Betten richten, Zimmer aufräumen etc.) findet im Bewohnerzimmer statt. Angebote, die den Tag strukturieren und unsere Bewohner:innen aktivieren und motivieren, haben ihren Platz meist in Kleingruppen.
Das in der stationären Pflege berechnete Heimentgelt setzt sich aus fünf Teilbeträgen zusammen:
dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil
- dem Entgelt für Unterkunft
- dem Entgelt für Verpflegung
- den Investitionskosten
- den Pflegekosten
- der Umlagebetrag nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung
Die Bewohner:innen haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen gegenüber ihrer Pflegekasse. Voraussetzung ist die festgestellte Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung in einen Pflegegrad basiert auf der Feststellung des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse.
Aufgrund der Vereinbarungen mit den Kostenträgern (z.B. den Pflegekassen) betragen die zurzeit gültigen Entgelte des Seniorenzentrums St. Elisabeth je nach Pflegegrad:
Können Bewohnerinnen den Eigenanteil pro Monat nicht durch ihre laufende Einkünfte (z.B. Renten, Mieterträge und Zinseinkünfte) decken, können sie Pflegewohngeld beantragen. Dessen Höhe beträgt bis zu 827,73 € für ein Einzelzimmer. Voraussetzungen dafür sind:
- die Pflegebedürftigkeit liegt bei mindestens Pflegegrad 2,
- das vorhandene Vermögen übersteigt nicht die Vermögensschongrenze in Höhe von 10.000 € (Alleinstehende) bzw. 20.000 € (Ehepaare).
Kann der verbleibende Eigenanteil pro Monat nicht durch laufende Einkünfte zuzüglich des Pflegewohngeldes gedeckt werden, besteht eventuell Anspruch auf „Ungedeckte Heimkosten“, die über das Sozialamt beantragt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass vorhandenes Vermögen 10.000 € nicht übersteigt (bei Ehepaaren 20.000 €). Ein in Besitz befindliches Haus oder Grundstück wird dem Vermögen dabei zugerechnet. Wir stehen unseren Bewohner:innen bzw. ihren Angehörigen zu diesen Themen gerne beratend zur Seite.